Nach mehreren Beschwerden und Jahren über meine Überstunden wurde mir gesagt, ich solle eine Tabelle mit den Stunden erstellen, und ich würde diese durch Freizeit ausgeglichen bekommen, allerdings ohne Zuschläge und erst ab diesem Jahr. ... Dies wurde abgelehnt, und stattdessen bot mir das Unternehmen an, mein Masterstudium zu finanzieren, mit einer Klausel, dass ich für mehrere Jahre bleibe. ... Fortbildung ist noch nicht beendet. hier die Klausuel von Fortbildungsvertrag: Rückckzahlungspflicht (1) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die nach $2 vom Arbeitgeber tatsächlich übernommenen Fortbildungskosten an diesen zurückzuzahlen, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von 3 Jahren nach Beendigung der Fortbildung aus vom Arbeitnehmer zu vertretenden Gründen vom Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder im gegenseitigen Einvernehmen beendet wird. (2) Für jeden vollen Beschäftigungsmonat nach Beendigung der Fortbildung vermindert sich der Rückzahlungsbetrag um 1/24. (3) Die Rückzahlungspflicht nach Absatz 1 besteht auch, wenn der Arbeitnehmer die Fortbildung ohne wichtigen Grund vorzeitig abbricht.