Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Ihre beste Möglichkeit würde darin bestehen, Ihren Lebensgefährten zu Ihnen in Ihre Wohnung ziehen zu lassen und nach einem bestimmten Zeitraum (drei Monate Minimum) eine Eigenbedarfskündigung zugunsten des Lebensgefährten auszusprechen. Der Lebensgefährte müßte bei seinem Umzug zu Ihnen seinen eigenen Hausstand vollständig auflösen und sich auch beim Einwohnermeldeamt unter Ihrer Adresse melden.
Der Zeitraum von drei Monaten ist meines Erachtens notwendig, weil die Mieterin ansonsten möglicherweise erfolgreich einen Mißbrauch der Eigenbedarfskündigungsmöglichkeit behaupten könnte.
Da seit Mietbeginn acht Jahre verstrichen sind, haben Sie in der Tat eine Kündigungsfrist von neun Monaten.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.