Umgangsrecht/gerichtliche Vereinbarung
vom 6.8.2009
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Drewelow / Rostock
Meinen Antrag auf Anordung/Androhung Zwangsgeld hat das Gericht abgelehnt-Grund: Androhung wäre nur dann möglich, wenn durch eine Verfügung des Gerichts Frau.. auferlegt wurde, eine Handlung vorzunehmen-Vereinbarung ist keine Verfügung des Gerichts im Sinne des § 33 FGG Kontaktaufnahmen mit dem Jugendamt/sonstiger Einrichtung hat nichts gebracht-diese Einrichtungen sind der Meinung, dass ich die Bestätigung hätte unterschreiben sollen Was habe ich für rechtliche Möglichkeiten?