Gemeinschaftseinfahrt,Stellplatz
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, vor ca. 25 Jahren haben meine Eltern eine Eigentumswohnung/Haus mit Gartenanteil erworben.In diesem Ojekt befinden sich noch zwei weitere Wohnungen/Häuser mit Gartenanteil. ... In der Kaufurkunde meiner Mutter (Notariell beglaubigt,befindet sich oben erwähnte Zeichnung).Der jetzige Käufer von Haus A erhielt vom Vorbesitzer nur eine Kopie der "Erstzeichnung" mit zwei Stellplätzen.Die Originalurkunde sei verloren gegangen.Im Grundbuch findet sich auch nur die "Erstzeichnung".Nun möchte ich gerne vorhandenen Stellplatz nutzen, dies verweigert mir jedoch Hauseigentümer A, mit der Auskunft, was im Grundbuch steht ist Recht und bei ihm fährt kein Auto lang!