Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),
aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
ein direkter Anspruch der Schwester besteht nicht. Die Erbengemeinschaft besteht laut Ihren Angaben nach wie vor. Damit hat allenfalls diese einen Anspruch auf die Mietzahlungen. Andererseits können Sie gegen die Erbengemeinschaft die Kosten für die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen auf die Erbmasse in Rechnung stellen. Gleiches gilt für die durch Sie auf den Erbfall getragenen Rechnungen. Sie sind zu den der Erhaltung dienenden Maßnahmen auch ohne Zustimmung der Schwester berechtigt. Weiterhin wäre auch Ihre Schwester an der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Erbmasse verpflichtet. Sie hat entsprechender Nutzung wie etwa der Vermietung zuzustimmen.
Aufgrund des Verhaltens Ihrer Schwester wären Schadenersatzansprüche denkbar.
Ich kann Ihnen nur dringend raten sich umgehend an einen erbrechtlich orientierten Kollegen/in vor Ort zu wenden. Die Angelegenheit bedarf umgehend (!) anwaltlicher Tätigkeit. Alleine werden Sie hier nicht zu einem zufrieden stellenden Ergebnis kommen.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas M. Boukai
Kreuzschnabelweg 18
86156 Augsburg
Tel: 0821 - 4530333
Web: https://www.ra-boukai.de
E-Mail:
Sehr geehrter Herr Boukai,
herzlichen Dank für Alles! Das Problem liegt darin begründet, daß meine 1. Anwältin schlicht überfordert war und die jetzige lässt mich hängen. Ich bin immer noch Rufmord und eben allem Schlechten ausgesetzt ohne Gegenwehr. Hier höre ich immer wieder, daß niemand gern mit dem gegnerischen Anwalt zu tun hat, da dieser unfair streitet. Ich kann es nicht verstehen, daß ich Allem wehrlos seit Anfang 2005 ausgeliefert bin. Weshalb kämpft meine Anwältin nicht und lässt alles nur einfach laufen? Wie finde ich hier einen guten Anwalt, der auch für mich kämpft und Einsatz zeigt?
Sollen wir beide einmal telefonieren?
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die Tatsache, dass ein gegnerischer Anwalt unbeliebt ist, stellt keinen Hinderungsgrund für eine ordnungsgemäße Führung eines Mandates dar.
Sofern Ihre gegenwärtige Anwältin Ihrer Ansicht nach nichts tut, so sollten Sie umgehend einen Besprechungstermin mit ihr vereinbaren und Ihre Bedenken äußern. Letztlich sind Sie Auftraggeber und zahlen die Gebühren. Unter Umständen hat die Kollegin bisher alles notwendige veranlasst und eine Reaktion von Gericht bzw. Gegenseite ist abzuwarten. Geben Sie Ihrer Anwältin die Möglichkeit die Sachlage detailiert zu schildern. Evt. können dann Ihre Bedenken terstreut werden.
Im Bedarfsfall wechseln Sie zu einem anderen Kollegen/in vor Ort. Eine Vertretung ohne persönlichen Kontakt hat in der Angelegenheit keinen Sinn. Kollegen und Kolleginnen vor Ort können Sie zum einen über die Rechtsanwaltskammer Oldenburg (www.rak-oldenburg.de) oder über die ebenfalls kostenlose Auskunft des Deutschen Anwaltvereins (http://www.anwaltauskunft.de/) in Erfahrung bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M. Boukai
Rechtsanwalt