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Verurteilt ohne Zeugenanhörung,beweiss Erhebung

3. August 2010 11:37 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag
Ich wurde Verurteilt zu einer Freihheitsstrafe von 5 Monaten da ich angeblich schreiben gefälscht haben soll dieses trift aber nicht zu auserdem soll ich den Kaufvertrag für eine Küche unterschrieben haben dieses trift aber auch nicht zu.

Meine damalige Verlobte jetzt Frau hatte das schreiben von der Arge abgeändert und mir vorgegaukelt das das die Arge eine neue Küche beweilligt hatt auserdem ist Sie später zum Küchenstudio gefahren und hat den Kaufvertrag unterschrieben mit meinen Nahmen.

Ich hatte einen Pflichtverteidiger vom Gerich bekommen der aber weder was gesagt noch sich geäusert hatte es wurde bei Gericht weder Zeugen noch Beweisse aufgenommen meine damalige Verlobte war ebenfals bei Gericht und wollte eine Aussage machen Sie wurde aber nicht angehört.

2 te verhandlung wieder mit dem Pflichtverteidiger

Der Pflichtverteidiger sollte die sachlage Richtig stellen hat dieses aber wieder nicht gemacht meine damalige Verlobte war wieder mit bei Gericht und wollte erneuht eine Aussage machen mein Verteidiger sagte das das quatsch währe zum schluß der verhandlung hatte ich bei gericht gesagt das drausen noch eine Zeugin sitzt und eine aussage machen möchte die Richterin sagte dan hätte der Verteidiger das vorher dem Gericht mitteilen müssen.

3te verhandlung in oberlandesgericht celle nur schriftlich

der verteidiger hatte einige schreiben zum oberlandesgericht celle geschrieben ohne das ich sie vorher gesehen hatte es wurde wieder nicht drauf eingegangen die Beweisse sprich Unterschriften abgleich auf dem Kaufvertrag und meinem Personalausweiss
oder Zeugen zu hören.

Dem zu folge bin ich jetzt Verurteilt worden obwohl ich von der sache nichts gewusst hatte wie kann ich das jetzt noch bei Gericht richtig stellen wie die sachlage wirklich war ohne das ich mit einen Strafantritt zu rechnen habe dar ich das nicht einsehe in eine JVA zu gehen für was was ich nicht gemacht habe irgent welche möglichkeiten muss es doch geben ??? Bitte um Hilfe stellung wen ich in die JVA muss und das zu unrecht geht nicht nur meine Existens kaputt sprich Selbständigkeit und die Wohnung können wir dan auch nicht mehr halten alles würde den bach runter gehen zum guten schluß habe ich noch eine Pflegebedürftige Mutter um die ich mich kümmern muss.

3. August 2010 | 11:49

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

für eine genaue Auskunft ist es erforderlich, dass ich weiß, welche Verhandlungen wann vor welchem Gericht durchgeführt worden sind.

Wenn Sie bereits vor dem OLG Celle waren, nehme ich fast an, dass Sie sich im Revisionsverfahren befanden?

Für eine mögliche Verteidigung bräuchte ich zunächst sämtliche Unterlagen, die den Fall betreffen und vom Gericht sind, sprich alle Urteile und Beschlüsse und die Angabe, wann diese Schriftstücke bei Ihnen oder Ihrem Verteidiger mit der Post angekommen sind.

Ich bitte Sie daher mir diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen (Mail/Fax/Post), um die Angelegenheit für Sie überprüfen zu können und mögliche Rechtswege aufzuzeigen.


ANTWORT VON

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