Vertragsklauseln, Einarbeitstage nach Ablauf Kündigungsfrist
Ich hätte gerne eine Antwort, die folgende Aspekte abdeckt: Gilt diese Vereinbarung, wenn sie im Vertrag steht, also muss ich diese z.B. 5 Arbeitstage ableisten, auch, wenn ich bereits bei einem neuen Arbeitgeber unter Vertrag stehe und für ihn arbeite? ... Müsste ich eine solche Vereinbarung einem neuen Arbeitgeber vor Abschluss eines neuen Vertrages offenlegen?