Kündigung in Kleinbetrieb wg. Geschäftsaufgabe I Anwalt bzw. RSV nötig oder nicht?
vom 26.2.2025
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Hussein Madani / Sarstedt
Es sei denn eine mögliche Abfindung übersteigt die Gehaltszahlungen, die bis zum offiziellen Kündigungszeitpunkt geflossen wären, deutlich - dann wäre es ggf. eine Überlegung / Abwägung wert. ... Grundsätzlich steht mir ja im Kleinbetrieb keine Abfindung zu und hier wurde noch nie irgendwas bezahlt, was nicht bezahlt werden musste ;-) BAV gibt es nicht.