Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Hier stellt sich die Frage, ob die Befristung überhaupt zulässig war.
Bis zu 2 Jahren kann man ohne Begründung befristen.
Bei Neugründung einer Firma kann man auch 4 Jahre befristen.
Die in Ihrem Fall vorgenommene Befristung mag sachlich begründet sein, ist zeitlich aber unbestimmt, da man nicht gewiss vorhersagen kann, wann der Standort geschlossen wird.
Daher ist die Befristung unzulässig.
Die Befristung war also unwirksam, Sie haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Allerdings muss ich Ihnen sagen, dass das Arbeitsverhältnis dennoch enden wird, wenn der Standort geschlossen wird. Der Arbeitgeber muss Ihnen dann betriebsbedingt kündigen und eine Abfindung anbieten.
Wenn sich der Arbeitgeber dann darauf beruft, dass der Vertrag nur befristet war, können Sie dies zurückweisen und eine Kündigung inklusive Abfindung verlangen.