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Mietaufhebungsvereinbarung: Auszahlung in WG teilen

| 8. April 2019 15:54 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Es wird ein Mietaufhebungvertrag mit einer Abstandszahlung von 2000€ vom Vermieter an die WG geschlossen.

Parteien im Vertrag:
- Vermieter (Immobiliengesellschaft)
und
- Mieter (Anna und Bernd; beide als Hauptmieter eingetragen)

Im Aufhebungsvertrag steht des Weiteren:
"Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung sind nicht
getroffen worden. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieser
Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die
Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das vorstehende Schriftformerfordernis
findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar
zwischen den Parteien mündlich getroffen werden."

Anna und Bernd wollen die 2000€ halbe-halbe teilen. Laut Aufhebungsvertrag wird der Gesamtbetrag auf das Konto von Anna überwiesen.
Damit Bernd sicher sein kann, dass Anna ihm die vereinbarten 1000€ überweist, setzen Anna und Bernd einen weiteren Vertrag (ohne Einbezug des Vermieters) auf, in dem sie untereinander schriftlich ausmachen, dass Anna nach Erhalt der 2000€ die Hälfte an Bernd überweist.

Frage: Kann Bernd im Streitfall mit Anna davon ausgehen, dass formell alles passt und er die 1000€ von ihr überwiesen bekommen muss?

Eingrenzung vom Fragesteller
8. April 2019 | 16:08
8. April 2019 | 16:19

Antwort

von


(517)
Harmsstraße 83
24114 Kiel
Tel: 0431 88 70 49 75
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Sascha-Lembcke-__l104631.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Der Aufhebungsvertrag zwischen Vermieter und den beiden Hauptmietern, betriefft ausschließlich das Rechtsverhältnis zwischen dem bezeichneten Personenkreis Vermieter - Mieter.

Auf das Innenverhältnis, sprich inwieweit die "Abfindung" zwischen Ihnen aufgeteilt wird, ist im Aufhebungsvertrag offensichtlich nicht geregelt und kann daher isoliert nur einer Regelung zwischenIhnen selbst unterliegen.

Klar könne man die Aufteilung bereits im Aufhebungsvertrag mitregeln, jedoch kann es dem Vermieter sprichwörtlich egal sein, wie das Geld innerhalb der WG verteilt oder verwaltet wird.

Demzufolge sollten Sie innerhalb der WG einen entsprechenden schriftlichen Vertrag aufsetzen, welcher Bezug zum Aufhebungsvertrag bzw. der Regelung der Auszahlung der "Abfindung" im Innenverhältnis nimmt.

Demzufolge ist an Ihrer Vorgehensweise zwischen Anna und Bernd einen weiteren Vertrag (ohne Einbezug des Vermieters) aufzusetzen, in welchem Sie untereinander schriftlich ausmachen, dass Anna nach Erhalt der 2000€ die Hälfte an Bernd überweist, nichts auszusetzen.

Sofern Anna daher den Geldbetrag vom Vermieter bekommt, kann aufgrund der weiteren Vereinbarung sein Anteil durch Bernd eingefordert werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Sascha Lembcke

Bewertung des Fragestellers 8. April 2019 | 16:23

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