Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Der Aufhebungsvertrag zwischen Vermieter und den beiden Hauptmietern, betriefft ausschließlich das Rechtsverhältnis zwischen dem bezeichneten Personenkreis Vermieter - Mieter.
Auf das Innenverhältnis, sprich inwieweit die "Abfindung" zwischen Ihnen aufgeteilt wird, ist im Aufhebungsvertrag offensichtlich nicht geregelt und kann daher isoliert nur einer Regelung zwischenIhnen selbst unterliegen.
Klar könne man die Aufteilung bereits im Aufhebungsvertrag mitregeln, jedoch kann es dem Vermieter sprichwörtlich egal sein, wie das Geld innerhalb der WG verteilt oder verwaltet wird.
Demzufolge sollten Sie innerhalb der WG einen entsprechenden schriftlichen Vertrag aufsetzen, welcher Bezug zum Aufhebungsvertrag bzw. der Regelung der Auszahlung der "Abfindung" im Innenverhältnis nimmt.
Demzufolge ist an Ihrer Vorgehensweise zwischen Anna und Bernd einen weiteren Vertrag (ohne Einbezug des Vermieters) aufzusetzen, in welchem Sie untereinander schriftlich ausmachen, dass Anna nach Erhalt der 2000€ die Hälfte an Bernd überweist, nichts auszusetzen.
Sofern Anna daher den Geldbetrag vom Vermieter bekommt, kann aufgrund der weiteren Vereinbarung sein Anteil durch Bernd eingefordert werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Lembcke
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