Bafög u. alg II
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Bastian / Hamburg
Hallo, meine Tochter bezieht Bafög. Da ich eine Erbschaft gemacht habe, möchte ich mit diesem Geld eine Eigentumswohnung für meine Tochter kaufen u. für mich ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eintragen lassen, Mietzahlungen werde ich nicht leisten, dafür sämtliche Nebenkosten übernehmen. 1.) Erhält meine Tochter weiterhin Bafög?