Schenkung Vermögen / Rückgriff durch das Sozialamt / Fragen der Entreicherung
Die Eltern entscheiden sich – da das angesparte Vermögen auch den Kindern C+D zu Gute kommen soll und hierfür im Rahmen eines späteren Erbfalles gedacht war – nun im Rahmen der möglichen vorzeitigen Schenkung einen Anteil des Vermögens den Kindern vor dem Erbfall bereits zu schenken. ... Das Sozialamt prüft ja nun die Vermögensverhältnisse und hierbei eben auch Schenkungen der letzten 10 Jahre. ... Oder müsste C einen neuen Kredit aufnehmen und dies den Eltern/Sozialamt erstatten ?