Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Wertgutachten: Da der Wert der Immobilie unter dem Freibetrag von 800.000 Euro liegt, ist ein Wertgutachten grundsätzlich nicht zwingend erforderlich, um die Schenkungssteuer zu vermeiden. Ein Kurzgutachten könnte jedoch sinnvoll sein, um den Wert der Immobilie zu dokumentieren, falls das Finanzamt später Fragen stellt oder den Wert anders einschätzt.
2. Meldung an das Finanzamt: Auch wenn die Schenkung unter dem Freibetrag liegt und somit keine Schenkungssteuer anfällt, ist eine Meldung an das Finanzamt dennoch erforderlich. Die Umschreibung der Immobilie wird dem Finanzamt durch den Notar und den Grundbucheintrag automatisch bekannt, da der Notar verpflichtet ist, solche Vorgänge zu melden.
3. Konsequenzen bei Nichtmeldung: Eine Nichtmeldung kann zu Problemen führen, insbesondere wenn das Finanzamt später den Wert der Immobilie anders einschätzt oder wenn es zu einer Überprüfung kommt. Es ist daher ratsam, die Schenkung ordnungsgemäß zu melden.
4. Nießbrauch oder Wohnrecht: Wenn Sie vermeiden möchten, dass die 10-Jahresfrist für die Schenkung unterbrochen wird, ist es tatsächlich besser, kein Nießbrauchs- oder Wohnrecht zu vereinbaren. Diese Rechte könnten dazu führen, dass die Schenkung nicht als vollständig vollzogen gilt, was die Frist beeinflussen könnte.
5. Schenkungsvertrag: Ein Schenkungsvertrag ist nicht zwingend erforderlich, kann aber Klarheit über die Bedingungen der Schenkung schaffen und spätere Streitigkeiten vermeiden. Er ist insbesondere dann sinnvoll, wenn bestimmte Bedingungen oder Rückforderungsrechte vereinbart werden sollen.
6. Optimierungsvorschläge: Es wäre ratsam, die Schenkung so zu gestalten, dass sie steuerlich und rechtlich optimal ist. Dazu gehört, die Schenkung klar zu dokumentieren und alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Ein Steuerberater oder Anwalt kann dabei helfen, alle Aspekte zu berücksichtigen und mögliche Fallstricke zu vermeiden.
7. Verzicht auf Anwalt/Steuerberater: Während es möglich ist, die Schenkung ohne Anwalt oder Steuerberater durchzuführen, kann deren Expertise helfen, die Schenkung rechtssicher und steuerlich optimal zu gestalten. Sie können sicherstellen, dass alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte korrekt berücksichtigt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi
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Sehr geehrter Herr Dr. Ahmadi,
3. Können Sie mir die Rechtsgrundlage nennen, nach welcher an das Finanzamt gemeldet wird? Selbst wenn der Wert etwas höher geschätzt wird, ein Überschreiten der Freigrenze ist 100% ausgeschlossen, drohen trotzdem strafrechtliche Konsequenzen und auf welcher Grundlage/Paragraph?
5. Tatsächlich sind hier Streitigkeiten überhaupt nicht zu erwarten, hat der Schenkungsvertrag Vorteile gegenüber dem Finanzamt?
6. Haben Sie denn hier 1-2 konkrete Vorschläge, das ist schon leider sehr schwammig und mit 7 zusammen ist die Aussage eig. nur: lieber mal bei Anwalt Str.Berater anfragen.
Danke und beste Grüße
Gerne beantworte ich Ihre Rückfragen wie folgt:
Die Rechtsgrundlage für die Meldung einer Schenkung an das Finanzamt ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) verankert. Gemäß § 30 ErbStG sind Schenkungen dem Finanzamt anzuzeigen. Auch wenn die Schenkung unterhalb des Freibetrags liegt und keine Steuer anfällt, besteht dennoch eine Anzeigepflicht. Strafrechtliche Konsequenzen drohen in der Regel nur, wenn die Schenkung nicht gemeldet wird und das Finanzamt später davon Kenntnis erlangt, was als Steuerhinterziehung gewertet werden könnte. Die Grundlage hierfür wäre § 370 der Abgabenordnung (AO), der die Steuerhinterziehung regelt.
Ein Schenkungsvertrag hat den Vorteil, dass er die Schenkung klar dokumentiert und die Bedingungen festhält. Dies kann gegenüber dem Finanzamt hilfreich sein, um den Vorgang transparent darzustellen und Missverständnisse zu vermeiden. Der Vertrag kann auch dazu beitragen, den Wert der Schenkung zu belegen, insbesondere wenn der Verkehrswert der Immobilie im Vertrag festgehalten wird.
Konkrete Vorschläge zur Optimierung könnten sein:
- Die Schenkung in mehreren Schritten zu vollziehen, um die Freibeträge optimal auszunutzen.
- Ein Wohnrecht oder Nießbrauch zu vereinbaren, um den Wert der Schenkung zu mindern, falls dies steuerlich vorteilhaft ist.
- Ein Gutachten über den Verkehrswert der Immobilie einzuholen, um den Wert gegenüber dem Finanzamt zu belegen.
- Die Möglichkeit zu prüfen, ob eine Pflegeverpflichtung in den Schenkungsvertrag aufgenommen werden kann, um den Wert der Schenkung weiter zu mindern.
Diese Vorschläge sind allgemeiner Natur und sollten im Detail mit einem Notar oder Steuerberater besprochen werden, um die beste Vorgehensweise für Ihre individuelle Situation zu ermitteln. Nur anhand Ihrer individuellen Situation lässt sich konkret einschätzen, welche Gestaltung hier vorzunehmen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt