Ich habe mich ohne Anwalt schriftl. verteidigtt, alle Beweise u Unterlagen eingereicht. Termin Montag 10:30h. am Wo-Ende erkrankte ich, konnte kein Auto fahren u somit den Termin nicht wahrnehmen, rief 2x um 8:00 / 8:10h an, niemand anwortete und schickte ein Fax mit bitte um Terminverlegung wg Krankheit an den JFA (nicht Fax Zentrale)um 9:00h mit sendebericht ab. den Vormittag verbrachte ich im Arztwartezimmer und wurde gg 11:30Uhr behandelt. dann erreichte mich ein Säumnisurteil, da ich nach Aufruf nicht erschienen war, mein Fax hätte d Richterin erst nach V-Termin erreicht. der streitwert wurde vom Kläger auf 2500eur angesetzt, zu verklagen sei ich um 260eur zzgl. zinsen plus gerichtskosten. ich schriebder richterin u teilte mit, dass ich unter solch unfairen bedingungen als Nichtjurist auf keinen fairen prozess hoffen kann. wg 300eur war mir der ganze aufwand (mit kleinkind, KiGa-Eingewöhnungsphase, etc) nicht wert. ich teilte ihr mit, den Kosten an den Kläger nebst zinsen überwiesen zu haben und bitte nun um die Höhe Gerichtskosten. mich erreicht jetzt ein Kostefestsetzungsantrag des klägers, indem es nicht mehr um die in der Klage aufgeführten 260eur sondern um zusätzl. beträge wie 0,5 red.Termingebühr 100,50eur, 0,65 Verfahrensgebühr 130,65eur, post telekommunikation 20,00eur geht. des weiteren um eine streitwertfestsetzung 2500eur, Gegedarstellung ist innerh. 14tg einzureichen. mir als Bürger und nicht jurist erschließt sich nicht, warum eine klage auf betrag X lautet, jedoch im nachhinein bunte Kosten aufgeführt werden dürfen, die vorher nicht angemeldet und somit für mich nicht ersichtlich sind. wäre das bekannt gewesen, hätte ich demSU widersprochen und wäre in den nächsten verhandlungsschritt gegangen! Nun meine 2 fragen: 1., wie gehe ich gegen die erhöhten Kosten des Klägers vor und kann ich ggf eigene Kosten geltet machen?