Verkauf MacBookPro
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Pilarski / Nienburg
Nun meine Frage: In wieweit muß ich die verkaufte Ware zurücknehmen oder Kosten für die Schadensbeseitigung erstatten, wenn diese nicht von der abgeschlossenen Transportversicherung übernommen werden, obwohl ich die bei der Angebotserstellung seitens eBay angebotene Option "keine Rücknahme" und im Anzeigentext die Formulierung "Hier handelt es sich um eine Privatauktion, daher keine Gewährleistung." gewählt habe?