Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich gehe davon aus, dass in Ihrem notariellen Vertrag die Gewährleistung ausgeschlossen worden ist, wie dies üblicherweise bei Altimmobilien formuliert wird, und was auch zulässig ist. Die Immobilie wurde also gekauft wie besehen. Daher haften Sie für mögliche Schäden nicht.
Ausnahme: SIe hätten einen Mangel arglistig verschwiegen.
Dies ist aber nach Ihren ANgaben ausdrücklich nicht der Fall.
Sie haben also nichts zu befürchten.
Um Ihre Fragen zu beantworten: Sollten Sie in die Privatinsolvenz gehen, dann würde Ihre Immobilie mit Sicherheit zwangsversteigert werden, da es sich um einen Teil Ihres Vermögens handelt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 12.06.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Ok nun aber mal angenommen der Käufer würde per Gericht die rückabwicklung erwirken so das das Haus auf mich wieder zurück übertragen würde, ich kann den Kaufpreis dann aber nicht zahlen ursprünglich komplett bankfinanziert das bedeutet das ich eine PI anmelden müsste.
Gehe ich richtig der Annahme das in diesem Fall das Objekt in meine Insolvenzmasse fällt. Verwertung wird schwierig da 200 Jahre alt und Sanierungsobjekt. Rein hypothetisch wird das Haus während der PI nicht verwertet da sich kein Käufer findet fällt es nach der PI wieder an mich zurück und der Ehemalige Käufer hat sein Geld in den Sand gesetzt?!?
Ja, das haben SIe richtig verstanden. Wenn das Haus auf Sie zurück übertragen wird, dann fällt es im Fall einer Privatinsolvenz in die Insolvenzmasse. Sollte sich tatsächlich niemand finden, der in der Zwangsversteigerung Ihr Grundstück haben will, dann bliebe es unter Zwangsverwaltung. Der Zwangsverwalter dürfte aber alles daran setzen, zu einer Verwertung zu kommen, so dass es praktisch sehr unwahrscheinlich ist, dass das Grundstück an Sie zurück fiele. Die Forderung auf Rückzahlung des Kaufpreises allerdings dürfte in Ihrer Privatinsolzvenz untergehen.