Wir haben eine "barrierefreie" Eigentumswohnung gekauft. Nach dem Einzug mussten wir feststellen, dass die Türen zum Fahrstuhl nicht 90 cm breit sind, sondern 4 cm enger. Unsere Reklamation führte dazu, dass dem Bauherrn von der Behörde nachträglich eine geänderte Baugenehmigung für den Einbau der schmalen Türen erteilt wurde (Duldung der Abweichung betr. lichter Türöffnung 90 cm).