Am 11.10.2013 kam zwischen mir und einem privaten Anbieter eines Smartphons über eBay Kleinanzeigen ein Kaufvertrag zustande, indem ich, nachdem man sich per Mailverkehr auf einen Kaufpreis von 375,-€ einigte, den Betrag auf dessen Girokonto überwies. ... Da ich im November mit einer Kündigung meines Arbeiteplatzes konfrontiert war und diese Umstände erst jetzt bereinigt werden konnten, kann ich mich dieser Sache erst jetzt wieder annehmen. Hierzu möchte ich wissen: - Können trotz der knapp 3 Monate seit erstmaliger Anweisung des Kaufbetrages noch rechtliche Schritte eingeleitet werden. - Gibt es, da ich nicht rechtschutzversichert bin, eine Möglichkeit, sich die Hilfe eines Anwalts einzuholen und diese Kosten dem Verkäufer in Rechnung zu stellen?