Wir haben daraufhin den Mietvertrag schriftlich fristlos gekündigt mangels Übergabe und Bewohnbarkeit, mit dem Hinweis, dass wir nicht erkennen können, wie die Wohnung in wenigen Tagen fertig werden soll, und der Vermieterin angeboten, sofern sie die Wohnung in naher Zukunft tatsächlich fertigstellt, uns einen neuen Mietvertrag anzubieten. ... Die Vermieterin hat daraufhin schriftlich geantwortet, dass unsere Mängelliste jeglicher Grundlage entbehre, und dass sie keinen Grund sieht für eine fristlose Kündigung. Sie hat dann weiter ausgeführt, sie würde der fristlosen, d.h. im Gegensatz zur fristgerechten, Kündigung nur zustimmen, wenn wir drei Bedingungen erfüllen: Wir nehmen unseren Wohnzimmerschrank wieder mit.