ich betreibe mit einem Geschäftspartner ein Restaurant und eine Bar im Süden BaWüs.
Leider haben wir momentan Differenzen mit einer unserer Servicekräfte.
Sie hat im Juli ihr Arbeitsverhältnis auf Ende November gekündigt. Sehr gerne hätte Sie uns über einen Aufhebungsvertrag schon früher verlassen, sofern wir Ersatz gefunden hätten. Dem sagten wir zu. Wir kümmerten uns schnellstmöglich um neue Bewerber, das jedoch erfolglos. Im Laufe der Zeit beharrte Sie darauf, am 1. Nov. - also vor Ablauf der Kündigungsfrist - bei einem neuen AG anzufangen. Meinem Geschäftspartner und mehreren Kollegen sagte sie ganz klar, dass Ihr der Vertrag egal sei, sie ab dem 1. Nov. in keinem Fall noch kommen würde.
Nun fiel Sie zusätzlich wegen einer angeordneten Covid-Quarantäne (negativ getestet) bis zum 26. Oktober aus, hätte also am 27. wieder erscheinen müssen. Sie kam nicht, weder am 27. noch am 28., ohne sich abgemeldet zu haben.
Gestern haben wir die fristlose Kündigung ausgesprochen und hoffen, dass diese legitim ist.
Wir sind ein Kleinbetrieb, mit allen Jobblern bleiben wir unter 10 Mitarbeitern. Die Dame war etwa 1,5 Jahre bei uns angestellt.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie können die schriftliche Kündigung so aussprechen, außerordentlich und fristlos aus wichtigem Grund, aber erst dann, wenn Sie eine schriftliche Abmahnung einmal vorher verfasst haben und diese der Arbeitnehmerin zugegangen ist. Ist letzteres der Fall und bleibt die Arbeitnehmerin wieder fern, können Sie sofort die Kündigung aussprechen.
Ganz wichtig ist, dass Sie rein hilfsweise und vorsorglich auch noch eine ordentliche Kündigung zugleich schriftlich aussprechen.
Wenn Sie jetzt also die Abmahnung heute verfassen (daran ist unbedingt bei nochmaligen Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten eine Kündigung außerordentliche Art anzudrohen), diese per Express Post der Arbeitnehmerin morgen zu stellen, können Sie, wenn Sie weiterhin nicht zur Arbeit erscheinen, sofort die außerordentliche Kündigung aussprechen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.