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429 Ergebnisse für küche tapete

Mietvertrag eines Hauses / Schönheitreparaturen / individuelle Vereinbarungen
vom 15.10.2015 60 € Historischer Preis
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Erfordelich ist dies im Allgemeinen alle 3 Jahre in Küche, Bad und Dusche, alle 5 Jahre in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten, alle 7 Jahre in anderen Nebenräumen. 2.2 Die Schönheitsreparaturen sin in fachgerechter Arbeit mittlerer Art und Güte auszuführen. ... Die farbliche Gestaltung hat der Mieter daher so auszuwählen, dass sie für einen möglichst großen Kreis von Mietinteressenten akzeptabel ist (helle und dezente Anstriche und Tapeten). 2.3 Kommt der Mieter seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht nach, so kann der Vermieter während des Mietverhältnisses die Schönheitsreparaturen auf Kosten des Mieters durchführen lassen. 2.4 Voraussetzung hierfür ist, dass der Vermieter zuvor den Mieter unter Setzung einer Nachfrist erfolglos zur Durchführung der Schönheitsreparaturen aufgefordert hat; eine Nachfristsetzung ist nicht erforderlich, wenn der Mieter die Durchführung der Schönheitsreparaturen bereits ernsthaft und endgültig verweigert hat. 2.5 Der Vermieter kann vor der Durchführung der Schönheitsreparaturen von dem Mieter Ersatz der Kosten verlangen, die zur Ausführung der Arbeiten erfordelich sind. 2.6 Der Mieter ist verpflichtet, die Durchführung der Schönheitsreparaturen zu dulden. 2.7 Dem Mieter obliegt der Beweis, dass die Schönheitsreparaturen fachgerecht und innerhalb der vereinbarten Fristen durchgeführt worden sind. 3.
Schönheitsreparaturen bei Auszug (Streichen) - ja oder nein?
vom 24.10.2013 40 € Historischer Preis
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Vor dem Tapezieren sind im Allgemeinen die alten Tapeten zu entfernen, der Untergrund ist mit Tiefengrund einzulassen. 2.Die Schönheitsreparaturen sind in der Regel erforderlich in Koch-, Ess- und Kochnischen, in Bädern und in Räumen mit Duschanlagen alle drei Jahre, alle fünf Jahre in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten. ... Er haftet daneben für jeden weiteren von Ihm verschuldeten Schaden, der durch die nachträgliche Ausführung der Schönheitsreparaturen entsteht. 4.Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für die Schönheitsreparaturen auf Grund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu zahlen: Liegen die Schönheitsreparaturen für die Nassräume und Küchen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück so zahlt der Mieter 33 %, liegen sie länger als 2 Jahre zurück 66 %.
Schönheitsreparaturen beim Auszug aus der Mietwohnung
vom 9.12.2008 40 € Historischer Preis
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Ferner gehört zu den Schönheitsreparaturen auch das Entfernen der alten Tapete. ... Der Mieter verpflichtet sich, die Schönheitsreparaturen im Allgemeinen innerhalb folgender Fristen auszuführen: a) Küchen, Bäder und Duschen alle 3 Jahre b) Wohnräume, Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre c) sonstige Nebenräume und sämtliche Lackarbeiten alle 7 Jahre 4.
Schönheitsreparaturen - ist diese Klausel unwirksam?
vom 2.2.2009 40 € Historischer Preis
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Die Schönheitsreparaturen sind ab Mietbeginn in der Regel in Küchen und Bädern alle drei Jahre; In Wohnräumen, Schlafräumen, Dielen, Fluren und Toiletten alle fünf Jahre und in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre fällig. ... Die Farbgestaltung der Tapeten bzw. der Wand- und Deckenanstriche sind mit dem vermieter abzustimmen. 4 Für nicht fällige Schönheitsreparaturen gillt folgende Regelung: Angelaufene Renovierungsintervalle - vergleiche Ziffer 2 - sind vom Mieter zeitanteilig zu entschädigen, und zwar nach Wahl des Mieters in Geld auf Basis eines Kostenvoranschlages oder durch fachgerechte Renovierung durch den Mieter.
Kündigung und Umfang der Renovierung
vom 25.9.2005 30 € Historischer Preis
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Ziffer 2: Die Schönheitsreparaturen sind während der Mietzeit regelmäßig nach Ablauf folgender Zeiträume seit Mietbeginn oder nach Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen auszuführen: in Küchen, Bädern und Duschen, alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten, alle 5 Jahre, in anderen Räumen alle 7 Jahre Ziffer 3: Verlangt es der Zustand der Räume und trifft nicht dem Vermieter, seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen Vorsatzoder grobe Fahrlässigkeit daran, sind die laufenden Schönheitsreparaturen wie folgt auszuführen: a) bei Übergabe renovierter Räume vor Ablauf des ersten Fristenzeitraumes seit Mietbeginn, oder b) bei Übergabe nicht renovierter Räume nach Ablauf des jeweils ersten in Ziffer 2 genannten Fristenzeitraumes seit Mietbeginn vor Ablauf des jeweils nächsten Fristenzeitraumes. ... Tapeten, Rauhfaser und ähnliche Belege dürfen nicht überklebt werden.
Schönheitsreparaturen Endrenovierung - anteiligen Kostenübernahme von Schönheitsreparaturen bei Ausz
vom 11.1.2010 30 € Historischer Preis
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Vor dem Tapezieren sind im Allgemeinen die alten Tapeten zu entfernen, der Untergrund ist mit Tiefengrund einzulassen. 2)Die Schönheitsreparaturen sind in der Regel erforderlich in Koch-, Essküchen und Kochnischen, in Bädern und in Räumen mit Duschanlagen alle drei Jahre, alle fünf Jahre in Wohn- und Schlafräumen, Fluren und Dielen und Toiletten. ... Er haftet daneben für jeden weiteren von ihm verschuldeten Schaden, der durch die nachträgliche Ausführung der Schönheitsreparaturen entsteht. 4)Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen, so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebs an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu regeln: Liegen die Schönheitsreparaturen für die Nassräume und Küchen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 33%, liegen sie länger als 2 Jahre zurück, 66%.
Kündigung wg. Eigenbedarf/ Endrenovierungsklausel
vom 16.9.2004 20 € Historischer Preis
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Die bei der Entfernung des Schimmels von mir verursachten Schäden (Tapete fehlt noch, zwecks Beobachtung, bis in 30cm Höhe der ganzen Wohnzimmerwand, sowie Ecke Küche) sind geregelt, da muß ich nicht drübertapezieren (sehr vernünftig).Gemacht hab ich das damals selbst, mangels Reaktionsgeschwindigkeit des damaligen Vermieters – rechtlich vielleicht dumm, aber menschlich nachvollziehbar, denk ich.
Mietwohnung Auszug - Endrenovierung fällig?
vom 30.11.2015 25 € Historischer Preis
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Die höhe der anteiligen Kosten richtet sich nach dem Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Fachbetriebes, der sich auf die vollständige Ausführung sämtlicher Schönheitsreparaturen bezieht sowie nach folgenden Grundsätzen: - Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit in Küche, Bad, Wohnräumen, Flur oder WC länger als ein Jahr zurück, zahlt der Mieter entsprechend der Abnutzung der Wohnung im Allgemeinen 20% der Kosten aufgrund des vom Vermieter vorgelegten Kostenvoranschlages; liegen sie länger als zwei Jahre zurück, im Allgemeinen 40%; länger als drei Jahre 60% und länger als 4 Jahre 80% der Kosten. - Bei höherer Abnutzung ist der Vermieter nicht berechtigt, höhere als die oben ausgewiesenen Kostenquoten geltend zu machen. - Der Mieter ist berechtigt, statt Zahlung der anteiligen Kosten die Schönheitsreparaturen selbst fachgerecht durchzuführen oder durch eigenen Kostenvoranschlag eines Fachbetriebes geringe Kosten darzulegen. ... Inbesondere sind sämtliche Tapeten und Farbanstriche zu entfernen und die Mietgegenstände wie Wände, Decken, Fenster, Türen, Heizungen und Heizungsrohre fachmännisch weiß gestrichen zurückzugeben, soweit diese auch bei der Übergabe weiß gestrichen waren.
Renovierung nach Auszug / Schönheitsreparaturen - welche Renovierungsarbeiten von Mieter
vom 28.1.2011 35 € Historischer Preis
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Es gehören zu den Schonheitsreparaturen: Das Entfernen alter Tapeten, Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken innerhalb der Wohnung, das Streichen der Heizkörper und Heizrohre sowie anderer Versorgungsleitungen, der Innentüren, der Fenster (auch Doppelfenster und Vorfenster von innen) und Außentüren von innen sowie der übrigen Holzteile, bei [...] und die Reinigung der Teppichböden. ... Diese Schönheitsreparaturen hat der Mieter während der Vertragszeit nach Ablauf folgender Zeispannen seit Beginn des Mietverhältnisses bzw. seit der letzten Durchführung ausführen zu lassen: Küche, Bad bzw.
Schönheitsreperaturen und Kaution nach fristloser Kündigung
vom 20.7.2007 60 € Historischer Preis
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. § 10, Ziff.3 : Der Mieter ist verpflichtet, die Wände und Decken in Küchen, Baderäumen und Duschen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre und in anderen Räumen alle 7 Jahre zu streichen oder zu tapezieren. ... Endet das Mietverhältnis vor Ablauf des Fristenplans, beteiligt sich der Mieter bei seinem Auszug zeitanteilig wie folgt an den erforderlichen Renovierungskosten: Küchen, Baderäume und Duschen: Liegen die letzten Schönheitsreperaturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 33%, liegen sie länger als 2 Jahre zurück, 66% der erforderlichen Renovierungskosten. ... Im Falle einer erforderlichen Neutapezierung kann der Vermieter verlangen, daß alte Tapeten entfernt werden.
Pflichten des Mieters bzgl. Renovierung? Wie bekommen wir die Kaution zurück?
vom 5.1.2009 30 € Historischer Preis
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Tapeten sind rückstandfrei zu entfernen. ... Kleinreparaturen bis DM 200 Reparatur werden vom Mieter übernommen.“ 17.9.2008 Übergabe an den Nachmieter für Renovierung Mit dem Nachmieter wurde folgende Vereinbarung getroffen: Er übernimmt die Küche (ohne Elektrogeräte), Regale auf dem Speicher und einen Dekorbogen im Bad, dafür macht er die fachgerechte Renovierung der Wohnung. ... Bei dieser Übergabe wurden folgende Punkte festgehalten: - Wasserschaden am Parkett (ca 2 Quadratmeter) und ein Kratzer festgestellt. - Zwei Türen beschädigt (jeweils ca. 1 Quadratcentimeter (cm2) eingedrückt, wie ein Hammerschlag) - Nicht verschlossene Bohrlöcher in Bad und Küche mit beschädigten Fliesen - Fehlender Handtuchhalter - Fehlende Brause Dazu ist zu sagen, dass der Wasserschaden am Parkett durch unsere Blumen entstanden sein muss und erst nach dem Auszug sichtbar wurde.
Renovierungsklauseln Mietvertrag
vom 15.11.2016 50 € Historischer Preis
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Wir selbst haben in Flur und Küche in Absprache mit dem Vermieter Laminat anstelle des vorherigen Linoleums verlegt, eine Badezimmer Säule, eine Küchenwand und einen umlaufenden farbigen Streifen im Wohnzimmer und das Schlafzimmer farbig gestrichen. ... Die Schönheitsreparaturen umfassen: Das Anstreichen, und auf Verlangen des Vermieters das Entfernen von Tapeten, Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen oder Lasieren der Türen und der Außentüren von innen sowie der Heizkörper einschließlich der Heizrohre Die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: In Küche, Bädern und Duschen alle drei Jahre, Anstriche der Türen, Heizkörper und Heizrohre spätestens alle vier Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre, in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre Der Mieter darf nur mit Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Ausführungsart abweichen.
Schönheitsreparatur-Klauseln gültig & Durchführung nötig?
vom 9.3.2022 für 30 €
Als angemessene Fristen gelten im Allgemeinen: Wand- und Deckenanstriche in Küchen, Bädern und Duschen alle fünf Jahre, in Aufenthaltsräumen, Dielen, Toiletten alle sieben Jahre, in allen übrigen Räumen alle zehn Jahre, Reinigen von Parkett- und Teppichböden alle fünf Jahre, Lackieren von Heizkörper und Rohren, Innentüren, Fenstern und Außentüren von innen alle zehn Jahre. ... Wird der Mieter während der Mietzeit die Wände der Wohnung farbig streichen bzw.Tapeten kleben, so ist die Wohnung bei Auszug in weiß zurück zu geben nach vorheriger Abnahme evtl. selbst geklebter Tapeten. ... (Versicherung) Die in der Küche befindlichen Einrichtungen und Geräte (Spüle, Cerankochfeld, Backrohr, Kühlschrank, Spülmaschine, Hänge- u.
Salvatorische Klausel im MV - Auswirkung auf ungültige Schönheitsreparaturklausel
vom 31.8.2010 45 € Historischer Preis
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Es gehören zu den Schönheitsreparaturen: Das Entfernen alter Tapeten, Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken innerhalb der Wohnung, das Streichen der Heizkörper und Heizrohre sowie anderer Versorgungsleitungen, der Innentüren, der Fenster (auch Doppelfenster und Vorfenster von innen) und Außentüren von innen sowieder übrigen Holzteile. 2. ... Dies ist im allgemeinen nach folgenden Zeitabständen - Regel-Renovierungsfristen - der Fall: in Küche, Bad bzw. ... Die Verwendung anderer Farben bedarf der Genehmigung des Vermieters, ebenso wie die Anbringung besonderer Wanddekoration und schwerer Tapeten. 4.
Anteilige Kosten für Schönheitsreparatur / Gültigkeit der Klausel
vom 25.3.2008 30 € Historischer Preis
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Der Mieter verpflichtet sich, auf seine Kosten: mindestens alle 3 Jahre in Küche, Bad und Dusche alle 5 Jahre in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 7 Jahre in anderen Nebenräumen die Schönheitsreparaturen (so insbesondere das Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken, Streichen der Heizkörper ein . . . . schließlich Heizungsrohre, der Innentüren samt Rahmen, der Einbauschränke sowie der Fenster und Außentüren von innen) fachmännisch auszuführen oder ausführen zu lassen. ... Der Mieter verpflichtet sich, auf seine Kosten in der Regel: alle 3 Jahre in Küche, Bad und Dusche alle 5 Jahre in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 7 Jahre in anderen Nebenräumen die Schönheitsreparaturen (so insbesondere das Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken, Streichen der Heizkörper ein . . . . schließlich Heizungsrohre, der Innentüren samt Rahmen, der Einbauschränke sowie der Fenster und Außentüren von innen) fachmännisch auszuführen oder ausführen zu lassen. ... Will der Mieter Raufasertapeten oder Tapeten anderer Art oder Qualität anbringen, hat er die Zustimmung des Vermieters einzuholen; beim Anstreichen bedarf die Verwendung eines anderen Farbtons ebenfalls der Zustimmung des Vermieters. 4.
Möglichkeit der Einbehaltung der Mietkaution?
vom 16.11.2005 20 € Historischer Preis
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Wir haben das Haus renoviert vom Vermieter übergeben bekommen und es weist nun Gebrauchsspuren auf - Dübel in der Wand, Kratzer im Parket und die Tapete wurde an einigen Stellen auch durch Kinder und Katze in Mitleidenschaft gezogen. ... Die Zeitfolge beträgt: bei Küche, Bad und Toilette- 3 Jahre bei allen übrigen Räumen- 5 Jahre.
Auszug und Renovierung - anfallenden Schönheitsreparaturen ermitteln
vom 24.3.2009 25 € Historischer Preis
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Die Schönheitsreparaturen sind während der Mietzeit regelmäßig nach Ablauf folgender Zeiträume seit Mietbeginn oder nach Durchführung der letzten Schönheitsreparatur auszuführen: - in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre - in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre - in anderen Räumen alle 7 Jahre 3. ... Vor dem Neuanstrich sind Decken- und Wandflächen abzuwaschen, Tapeten, Raufaser und ähnliche Belege dürfen nicht überklebt werden.
Rechtslage zur Renovierung bei Ende des Mietverhältnisses
vom 19.10.2007 30 € Historischer Preis
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Die Schönheitsreparaturen sind während der Mietzeit regelmäßig nach Ablauf folgender Zeiträume seit Mietbeginn oder nach Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen auszuführen: in Küchen, Bädern und Duschen, alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten, offenen Balkonen und Loggien, alle 5 Jahre, in anderen Räumen alle 7 Jahre. 3. ... Tapeten, Rauhfaser und ähnliche Beläge dürfen nicht überklebt werden.
Rechnung (sieh Hauspreis)
vom 26.9.2006 80 € Historischer Preis
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Installation für Küche. 14.01.06 hat er mir ein schriftlichen Angebot für schlüsselfertige Haus mit Garage, Hausanlage Solar, Zisterne usw. gegeben für 419.130 €. ... In der Küche fehlt wieder Schiebetür die ich ihm schon drei Mal gesagt habe. ... Raufaser Tapeten, Maschendrahtzaun, Treppen in der Wohnung, Mauerwerk usw. sprechen dagegen. 22.09.06 habe ich von Herr L. einen Rechnung bekommen.