Ich soll meine Garagendachterrasse nicht nützen dürfen
beantwortet von
Notarin und Rechtsanwältin Silke Terlinden / Oberhausen
Als Tritt- und Aufenthaltsfläche, was wir mit einem Holzbelag ausstatteten, blieb also nur ein Viertel des gesamten Garagendachs übrig, was uns reichte, die restliche Fläche wurde mit Erde, Steinen und Bodendeckern ausgestattet, recht gut anzusehen. Als wir nun nach Fertigstellung der Terrasse einen Tisch und einen Stuhl auf das Holzdeck stellten, wurden wir vom Nachbarn des Grundstücks an meiner langen Garagenseite aufgefordert, dies sofort zu unterlassen, er sei in seiner Privatsphäre gestört und es sei illegal, eine Garagendachterrasse an der Grundstücksgrenze zu nützen, wir hätten vor allem keinerlei Recht dazu, uns auf dieser Garagendachterrasse aufzuhalten.