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Wiederaufnahme ruhendes Arbeitsverhältnis nach Auslandseinsatz

23. Januar 2023 04:20 |
Preis: 51,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Seit 2019 arbeite ich für das amerikanische Büro meines deutschen Arbeitgebers. Neben dem amerikanischen Vertrag besitze ich einen ruhenden deutschen Arbeitsvertrag. Ich trage mich nun mit dem Gedanken einer Rückkehr, da ich im kommenden Jahr gerne schwanger werden würde und das Kind gerne in Deutschland haben möchte. Was ist aus rechtlicher Perspektive zu beachten und der empfohlene Zeitplan?

23. Januar 2023 | 19:02

Antwort

von


(43)
Feldmannstraße 26
66119 Saarbrücken
Tel: 0681 9102551
Web: https://www.kanzleiarbeitsrecht.org
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie sollten in diesem Fall auf jeden Fall schon vor ihrer Schwangerschaft nach Deutschland zurückgekehrt sein und das ruhende deutsche Arbeitsverhältnis bereits aktiv wieder aufgenommen haben und den US Vertrag ruhend gestellt haben.
Werden Sie danach schwanger, haben Sie alle Rechte nach den deutschen Gesetzen, also Mutterschutzzeit, besonderen Kündigungsschutz, Fortzahlung der Bezüge, bei Risikoschwangerschaft mit ärztlichem Attest, etc..
Werden Sie davor, also noch in den USA schwanger, wird es kompliziert, schon deshalb weil möglicherweise dann noch US amerikanisches Recht aufgrund des Wohnsitzes und Arbeitsortes in den USA mit dem amerikanischen Vertrag anwendbar ist. Das man den Entbindungstermin ja berechnen kann, kann man auch ziemlich genau ja ausrechnen, wann Sie schwanger geworden sind und unter welchem arbeitsrechtlichen Status sie da gestanden haben.




Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Andreas Orth, LL.M.

ANTWORT VON

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