Ist es rechtens, dass wir als Mieter alle diese Betriebskosten zahlen müssen?
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Guten Tag, in meinem Mietvertrag sind zu den Betriebskosten folgende Angaben gemacht worden: Die Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung in der jeweils geltenden Fassung, ermittelt aufgrund der letzten Berechnung des Vermieters sind in der gem. ... Die Umlegung der Kosten für Sammelheizung und Warmwasserversorgung ist in §6 dieses Vertrages vereinbart. 1) Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstückes, insbesondere Grundsteuer 2) Die Kosten der Wasserversorgung 3) Die Kosten der Entwässerung 4) Die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs 5) Die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung 7) Die Kosten der Gartenpflege 8) Die Kosten der Beleuchtung 9) Die Kosten der Schornsteinreinigung 11) Die Kosten für den Hauswart 12) Die Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage oder der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage 14) Sonstige Betriebskosten. ... In dieser sind folgende Posten berechnet worden: * Versicherungen * allgemeine Stromgebühren * Kabelgebühren * Müllgebühren * Aufzug * Kosten Tiefgarage * Hausmeister * Heizung/Wasser * Allgemeine Kosten * Garagenreparatur * Instandhaltungsrücklage * Verwaltergebühr Nun meine Frage: Ist es rechtens, dass wir als Mieter alle diese Kosten zahlen müssen?