Hallo, ich als Arbeitnehmer möchte kündigen. ... Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das 65. Lebens¬jahr vollendet oder in dem seine Erwerbsfähigkeit durch Rentenbescheid festgestellt wird, ohne daß es einer Kündigung bedarf. § 11 Vertragsstrafe Tritt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nicht an, löst er das Arbeitsverhältnis unter Vertragsbruch oder wird der Arbeitgeber durch schuldhaft vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses veranlaßt, so hat der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber eine Vertrags¬srafe in Höhe des Bruttoentgelts einer Woche zu zahlen.