Verpflichten mich die Klauseln zur Endrenovierung?
vom 13.12.2007
20 €
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Guten Tag, ich bitte Sie um Rat, ob mich folgende Klauseln in meinem Mietvertrag (Vordruck aus dem RNK Verlag, VerlagsNr. 596, mit VersionsNr. 4.05/126) zur Renovierung der Wohnung bei Auszug verpflichten. Bis auf die genannten Klauseln, befinden sich keine weiteren Klauseln über Renovierung während der Mietdauer oder bei Beendigung des Mietverhältnisses im Mietvertrag: "§3) Miete&Nebenkosten Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten. ... Nach Räumung ist der Vermieter nach Ankündigung berechtigt, die Mietsache auf Kosten des Mieters zu öffnen, zu reinigen, zurückgelassene einzelne Gegenstände zu verwahren und wertloses Gerümpel zu vernichten."