Mieminderung + Androhung von "Einbehalt der Kaution"
vom 31.8.2006
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sabine Reeder / Berlin
Darf ein Vermieter eine Mietminderung (diese erfolgte 2004 auf Grund von Geruchs- und Lärmbelästigung für zwei Monate zu je 70 € - wir gehen davon aus, daß die Mitminderung gerechtfertigt war / ist [das haben wir bereits anderweitig abgeklärt]) mit folgendem Schreiben aberkennen: "... und teile Ihnen nochmals mit, dass die Mietminderung nicht akzeptiert wird. ... Noch zur Information: es gab bisher seitens des Vermieters keine Anfechtung der Mietminderung über den üblichen bzw. offiziellen Rechtsweg. Sollten wir im Recht sein, müssen wir auf diese(s) Schreiben reagieren?