Nun plane ich in 2021 die Krankenkassenbeiträge für weitere 30 Monate vorauszuzahlen und stelle mir die Frage, wie sich diese - neben der mir bekannten einkommenssteuerlichen Wirksamkeit - auch für die Kostenbeitragsberechnung der Jugendhilfe auswirken. ... Die Höhe der Krankenkassen-Beiträge ist ja gesetzlich vorgegeben, es wird lediglich von der Gestaltungsmöglichkeit der Vorauszahlung Gebrauch gemacht. ... Im Prinzip wäre mein Verständnis, dass ich das für den Kostenbeitrag relevante Einkommen des Betrachtungszeitraums (hier: 2021 für Kostenbeitrag 2022) verringere, wohingegen im Folgezeitraum (2022 für Kostenbeitrag in 2023) das zu berücksichtigende Einkommen höher läge, da hier keine Krankenkassen-Beiträge gezahlt wurde.