muss ich für die inobhutnahme meiner kinder zahlen
vom 15.3.2011
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
letztes jahr im sommer sind uns unsere 4kinder vom jugendamt weckgenommen worden drei haben wir nach drei wochen wiederbekommen unser kleinster ist in einer pflege familie geblieben bis ein erziehungsgutachten entschieden hat ob die belastung mit drei kindern ausreichent ist jetzt mussten ich und mein lebensgefärte unsere einkünfte offen legen und entschieden worden ist das wir für die inobhutname und auch frür den pflegeunterhalt aufkommen solln.das mir das kindergeld für die drei wochen enfällt und für den kleinen ist mir schon klar aber warum sollen wir auch noch zahlen dafür das wir nicht wollten das die kinder aus dem elternhaushalt genommen werden und müssen wir das erziehungsgutachten hinterher auch noch finanzell aufkommen