Folgende Klage erhielten jeweils ich und meine Frau vom Amtsgericht am 29.12.2005: Terin zur Verhandlung 08.02.2006 Auszug aus der richterlichen Verfügung vom 28.12 Eine Güteverhandlung findet nicht statt, da sie nach Auffassung des GErichts erkennbar aussuchtslos erscheint. Klage der EWR gegen Jan und CLaudia Fuchs Wir beantragen, 1. den Beklagten aufzugeben, das Betreten der Abnahmestelle in dem Umfang zu dulden, soweit es erforderlich ist, die Stromsperre durchzuführen. 2. die Sperrung des Stromzählers zu dulden 3. gem. ... <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/331.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 331 ZPO: Versäumnisurteil gegen den Beklagten">§ 331 ZPO</a> den Rechtsstreit im schriftlíchen Verfahren zu entscheiden sowie den Erlaß eines Versäumnisurteil, falls der Beklaten die Frist zur Anzeige der Verteidigung versäumt. 4. den Beklagten die Kosten des Verfahrens für einen vorlüfigen Streitwert in Höhe von 402,00 EUR aufzuerlegen.