Ein paar Tage nach diesem Telefonat erhielt ich die ordentliche Kündigung zum 30.11.2021, die zum einen auf das Sonderkündigungsrecht gem. § 580 BGB, zudem aber auch auf Eigenbedarf gem. § 573 BGB gestützt wird – Dass es aller Wahrscheinlichkeit in Wirklichkeit nur darum geht, nach dieser Grundsanierung an einem neuen Mieter mehr verdienen zu können, liegt natürlich sehr nahe. ... Ist oben erwähnte Kündigung angesichts dessen, dass sie in einem Zeitpunkt erfolgte, in dem mir zuvor die Nutzung der Wohnung unmöglich gemacht wurde und auch nach wie vor während bereits laufender Kündigungsfrist unmöglich ist, überhaupt zulässig bzw. wirksam? ... Ist zu raten, den Mietzins für den Monat September, wenngleich ich gem. § 536 I BGB davon befreit sein sollte, dennoch zunächst zu entrichten, um eine andernfalls denkbare unwirksame fristlose Kündigung zu vermeiden?