Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Es gilt die Zeit seit 2006, egal wie viele „neue" Mietverträge zwischendurch geschlossen wurden.
Es gilt dann die Frist von neun Monaten, es sei denn vertraglich wäre eine längere vereinbart.
Nebenbei gesagt, ist hier auch die Eigenbedarfskündigung an sich fraglich, Insbesondere, da Sie mitteilen dass eine pflegebedürftige Person mit in der Wohnung wohnt.
Ich biete Ihnen daher einen Zusatzauftrag an, bei dem sie die Kündigung hochladen können und mir die Einzelheiten schildern und ich sodann die Wirksamkeit der Kündigung beurteilen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt, Rechtsanwältin
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