Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Zunächst nur zur Klarstellung: Bislang haben Sie ja eine fristlose Kündigung nur angekündigt. Sie müssten die Ankündigung noch in die Tat umsetzen und tatsächlich eine fristlose Kündigung aussprechen.
Zu beachten ist, dass eine fristlose Kündigung letztlich immer das letzte Mittel darstellt. Ob eine Kündigung gerechtfertigt ist, ist immer Frage des Einzelfalles.
Dafür spricht natürlich die geschilderte erhebliche Vermüllung des Grundstücks, wibei natürlich das wesentliche Mietobjekt das Haus selbst ist.
Dagegen spricht zum einen das langjährige Mietverhältnis und zudem, dass Sie in der Vergangenheit die Vermüllung wieauch immer geduldet haben, jedenfalls offenbar in Kenntnis dessen nur bedingt etwas unternommen haben - wobei ich natürlich nicht weiß, ob wirklich erst wieder Müll erkennbar war. Weiterhin wird der Mieterin ggf. zugute gehalten, dass sie immerhin 6 qm entsorgt hat.
Zudem muss eine Kündigung grds. zeitnah zum Verstoß erfolgen. Hier wird man Ihnen ggf. auch vorwerfen, dass Sie zu lange mit einer Kündigung gewartet haben.
Zusammengefasst sehe ich für eine fristlose Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt erhebliche Risiken.
Hand anlegen dürfen Sie grds. nicht, wenn dir Mieterin auf dem gemieteten Grundstück Sachen lagert.
Ich würde empfehen, die Mieterin nochmals schriftlich zur Entfernung aufzufordern. Sie können natürlich auch Ihre Hilfe anbieten, aber ohne Zustimmung würde ich die Sachen nicht entfernen. Sue können sich hier u.a. schadensersatzpflichtig machen, sofern die Ansichten über Müll auseinandegehen. Zudem kann es sich um Hausfriedensbruch handeln, wenn Sie hier auf vermieteten Gelände Hand anlegen.
Sicherer dürfte am Ende die Eigenbedarfskündigung sein. Diese Frist würde ich abwarten und ggf. in der Zwischenzeit beobachten, ob es weitere Verfehlungen gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt
Antwort
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Nachdem die Mieterin die Eigenbedarfskündigung erhalten hat, ist sie scheinbar nicht sehr erfreut mich auf "ihrem" Grundstück zu sehen.
Wenn ich rückwärts auf die Auffahrt fahre, steht sie schon beim austeigen aus dem Auto draußen auf der Eingangstreppe und sagt: Was wollen sie ?
Ich sage z. B. : ich möchte die Regenrinne der Garage neu befestigen, da sie sich gelöst hat.
Sie sagt: ich soll einen Termin mit ihr abmachen, sie ruft jetzt die Polizei.
Frage : darf ich mein eigenes Grundstück nicht mehr betreten, wann ich es möchte?
Vermietet sind lt. Mietvertrag Haus, Garage,Stellplatz,Garten
Wenn die Mieterin das gesamte Haus inkl. Garten und Garage gemietet hat, dürfte letztlich ja nicht wirklich etwas "unvermietetes" übrig bleiben. Demzufolge hat sie das Hausrecht und Sie dürfen dann tatsächlich ohne ihre Zustimmung das Grundstück nicht einfach betreten.
Ich verstehe, dass das nicht ganz leicht fällt, weil es sich um Ihr Eigentum handelt, aber wenn Sie es vermietet haben, ist es Ihrem Besitz für die Mietdauer entzogen.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt