Schriftliche Mängelrüge innerhalb der Gewähr-leistungszeit an den Verkäufer, autorisierter Auto-hersteller in Süddeutschland Händler, vom März 2016 wurde jetzt erst schriftlich beantwortet, nach Ablauf der Gewährleistungsfrist! und in der um 2 Jahre verlängerten GW-Frist: kein Mangel im Sinne der Gewährleistungspflicht, nach Rücksprache mit dem Autohersteller aus Süddeutschland, Ventile voll funktionstüchtig, Änderung möglich, aber auf meine Kosten, wegen langjähriger Treue zum Verkäufer fairer Festpreis von € 123.- für längere Ventile!