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Rücktritt bzw. Wandlung eines KFZ-Kaufvertrages (finanziert)

27. März 2007 11:25 |
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Kaufrecht


Hallo!
Hier eine wichtige Frage für mich..:
Ich habe im Juli 2006 ein gebrauchtes Fahrzeug (11.000 €) voll finanziert erworben. Die monatliche Belastung beträgt 230 €.
Jetzt ist der Fall eingetreten, dass ich mir mit meinem Sohn eine eigene Wohnung nehmen werde und die monatlichen Belastungen zu hoch für mich werden.
Meine Fragen:
1.) Ist es möglich, den Kauf / die Finanzierung rückgängig zu machen (wohlgemerkt, das Auto ist in einem einwandfreien Zustand!) Welche Kosten kämen auf mich zu?
2.) Ist es möglich, bei dem Händler ein minderwertigeres, kleineres Fahrzeug in dem Zusammenhang zu erwerben?
Mir ist es wichtig, dass die Summe/die Dauer der Raten minimiert werden, ich aber gleichzeitig irgendwie mobil sein kann!
Ich danke Ihnen herzlich!!!

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage!
Zunächst weise ich Sie daraufhin, dass die Beantwortung Ihrer Frage hier in diesem Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung darstellen kann, die ausschließlich auf dem von Ihnen mitgeteilten Sachverhalt beruht und den Besuch bei einer Kollegin/ bei einem Kollegen nicht ersetzen kann. Denn durch Hinzufügen oder Weglassen von Tatsachen, was sich in einem Gespräch leicht aufklären lässt, kann sich die rechtliche Beurteilung erheblich verändern und zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen.

Ihre Frage beantworte ich aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt:

Ich gehe aufgrund Ihrer Angaben davon aus, dass es sich um einen Kredit- und nicht um einen Leasingvertrag handelt. Leider ist es nicht möglich, aufgrund Veränderungen in der persönlichen finanziellen Situation (Ausnahme: Insolvenz mit den entsprechenden Sonderregelungen) einen Vertrag zu kündigen oder aufzuheben. Es gilt der Grundsatz: "Geld hat man zu haben."

Ansprüche aufgrund Vertragsverletzung/Mangel o.ä. seitens der Vertragspartner liegen nach Ihrer Schilderung nicht vor.

Sie können daher nur über den Verhandlungsweg versuchen, eine Änderung hin zu einem kleineren Fahrzeug bzw. zu einer Vertragsauflösung zu erreichen. In der Regel ist dies aber relativ teuer, da dies zumeist seitens des Vertragspartners einen Anspruch auf eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung nach sich zieht.

Da es sich hierbei aber nicht um einen gesetzlichen oder vertraglichen Anspruch handelt, sondern Sie vielmehr auf das Entgegenkommen des Vertragspartners angewiesen sind, ist dies zumeist eine relativ teure Angelegenheit. Wenn Sie sich die Raten aber nicht mehr leisten können, werden Sie zumindest um den Versuch, auf dem Verhandlungswege zu einer Lösung zu gelangen, nicht herum kommen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort helfen. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Schulz
Rechtsanwalt



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