Aufhebungsvertrag ohne Abfindung - Sperrzeit ALG I
Da ich noch keine neue Stelle gefunden habe, stellte ich bei meiner zuständigen Agentur für Arbeit, bei der ich arbeitssuchend gemeldet bin, den Antrag auf ALG I. ... Ich hatte mich zuvor informiert, dass eine Abfindung auf den ALG-Bezug angerechnet würde und dass es sehr wichtig sei, dass im Aufhebungsvertrag auf den Hinweis zur Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist geachtet wird. Nun würde es so aussehen, dass ich weder ALG beziehe in den nächsten 12 Wochen noch durch die Zahlung einer Abfindung einen Ausgleich erhalten hätte.