Hier wurden Arbeitslosengeld-I-Zahlungen aufgrund einer veralteten IBAN auf ein fremdes Konto überwiesen. Sie haben Anspruch auf Rückzahlung dieses Betrags vom Empfänger, da hier eine ungerechtfertigte Bereicherung gemäß § 812 BGB vorliegt. Der Empfänger ist verpflichtet, das unrechtmäßig erhaltene Geld zurückzuzahlen. Sollte der Empfänger die Rückzahlung verweigern, können Sie rechtliche Schritte einleiten, um Ihren Anspruch durchzusetzen.
Bezüglich der Rolle der Agentur für Arbeit: Da die Überweisung auf die von Ihnen angegebene, jedoch veraltete IBAN erfolgte, hat die Agentur für Arbeit ihre Zahlungspflicht formal erfüllt. Es ist daher nicht verpflichtet, den Betrag erneut an Sie auszuzahlen. Allerdings ist die Agentur für Arbeit verpflichtet, Sie bei der Rückforderung zu unterstützen, beispielsweise durch die Bereitstellung der Kontaktdaten des Empfängers, sofern datenschutzrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.
Ich empfehle Ihnen, einen Anwalt für Sozialrecht zu konsultieren, um Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen und die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten. Zuvor rate ich jedoch, das persönliche Gespräch bei dem Behördenleiter zu suchen.
Ich hoffe, das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Stefan Sepp Lorenz, Steuerberater, LL.M. oec., Diplom-Finanzwirt (FH)
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