Renovierung bei Auszug erforderlich?
vom 18.9.2019
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Guten Tag, in meinem Mietvertrag findet sich im Absatz "Instandhaltung der Mieträume" folgende Regelung: "Der Mieter ist während der Mietzeit verpflichtet, die laufenden Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung durchzuführen, soweit diese durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache seit Mietbeginn erforderlich werden. ... Kommt der Mieter den von ihm vorstehend übernommenen Verpflichtungen trotz Fälligkeit und Fristsetzung nicht nach, kann der Vermieter Schadenersatz verlangen; im Falle der Schönheitsreparaturen steht dem Vermieter dieses Recht erst bei Beendigung des Mietverhältnisses zu. [...]" ... Dass die Bohrlöcher verschlossen werden müssen, ist klar, mir stellt sich allerdings die Frage, ob ich generell zu einer Renovierung bei Auszug verpflichtet bin, oder es reicht, wenn ich die Wohnung geräumt und gereinigt übergebe.