Beschädigung der Wohnung durch Vermieter nach fristloser Kündigung
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Der Vermieter entfernt nicht die Sachen des Mieters und schmeißt den Mieter nicht raus, um sich nicht einer verbotenen Eigenmacht schuldig zu machen. Während der Mietdauer hat der Mieter ein Nutzungsrecht an der Mietsache, dieses dürfte mit der fristlosen Kündigung ja erloschen sein, der Vermieter beschädigt nur sein Eigentum und rührt das Eigentum des Mieters nicht an. ... Kann der Vermieter eventuelle zivilrechtliche Ansprüche des Mieter z.B für Hotel oder ähnliches mit Mietrückständen verrechnen?