Meine Ehefrau hat sich nach 26 Monaten Ehedauer von mir getrennt und ist mit unserem gemeinsamen Kind (bald 3,5 Jahre alt) ausgezogen. Das Trennungsjahr läuft Anfang Januar 2009 ab. Welche Unterhaltsforderungen meiner Ehefrau (nicht Kindesunterhalt) habe ich im Falle einer Scheidung zu erwarten?
Folglich konnte der Richter nicht anders entscheiden und es wurde eine Vereinbarung getroffen, das die Zahlungen nur zu leisten sind, wenn die Ausbildung besteht und zukünftige Unterhaltsansprüche nicht mehr gefordert werden, wenn die Ausbildung abgebrochen wird.
Zwar kämpft mein Sohn seit er 18 Jahre alt ist (Jan. 2008) um den Unterhaltsanspruch gegen seinen Vater und ich muss seitdem für seinen Unterhalt alleine aufkommen, doch zeichnet sich eine Besserung in den nächsten Monaten ab.
Nun bekam ich ein schreiben wegen Unterhalt obwohl Sie angegeben hat das ich jeden Monat 250€ gebe und wir uns gut verstehen und das wir das so beibehalten, soll ich jetzt 3 Jahre Selbständigkeit mit allem drum und dran angeben.
Hallo, ich hätte mal eine Frage, was alles als Einkünfte gilt, wenn man Sozialhilfeempfänger ist. Mein Vater bezieht derzeit Sozialhilfe (Kein Harz4, keine Grundsicherung). Allerdings reicht das Geld vorne und hinten nicht.
Jetzt habe ich ein Schreiben vom Jobcenter bekommen in dem ich meine Vermögensverhältnisse angeben soll. ... Für die Prüfung ob und wie weit evtl. ein Unterhaltsanspruch Ihnen gegenüber ausgeschlossen ist, benötige ich von Ihnen Auskunft über Ihre Einkommens und Vermögensverhältnisse. ... Muss ich meine Vermögensverhältnisse in diesem Anschreiben des Jobcenters angeben?
Text=XII%20ZR%20124/08" target="_blank" class="djo_link" title="BGH, 02.06.2010 - XII ZR 124/08: Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes gegen einen wiederv..."... Mit welcher Formel wird aus meinem Erwerbseinkommen der Unterhaltsanspruch für meine Stieftochter berechnet (der ja indirekt über meine Frau besteht)?
Auflistung der Aktivitäten seit Januar 2005: Ende Januar 2005: Meine Tochter meldet Unterhaltsanspruch an. ... Den Unterhaltsanspruch für die Monate Januar und Februar 2005 habe ich bestritten, da sie ohne Probleme auch einen unbequemen Aushilfsjob hätte annehmen können.
Guten Tag, von 2005 an lebte meine Tochter (jetzt 15 Jahre alt) bei meiner wiederverheirateten Ex-Frau. Nun ist sie seit ca. zwei Wochen bei mir. Dies erfolgte im gegenseitigen Einvernehmen.
Die Kindesmutter wünscht sich, dass ich ihr das Geld bar gebe (Ich vermute, sie möchte es nicht angeben). ... Wenn ich mir das quittieren lasse, bin ich doch auf der sicheren Seite und kann das doch auch in der Steuererklärung angeben, oder?
Zwischendurch sagte sie immer wieder, sie werde „Vater unbekannt" angeben doch nun erfuhr ich, dass sie bei einer Anwältin war und wohl zu einem „Rundum-Schlag" gegen den Noch-Ehemann und mich ausholt. ... d) Wie wird der eventuelle Unterhaltsanspruch des biologischen Vaters in meinem Fallbeispiel berechnet. ... c) Könnten laufende Unterhaltsansprüche auch gegen höhere Einmalzahlung vertraglich ausgeschlossen werden?
3.Falls ja, muss ich das Einkommen meiner Frau (verdient durch Nacht- und Wochenenddienste relativ gut) mit angeben, und wäre dies relevant für die Unterhaltsforderungen?
Mich würde nun interessieren, mit welchen Folgen ich bzw. er zu rechnen habe, wenn ich den Namen des Kindsvaters beim Main-Kinzig-Kreis angebe oder wenn ich den Namen nicht angebe und behaupte der Kindsvater sei unbekannt, was ich eher in Betracht ziehe.