Verwalterhonorar nach Wohnungszusammenlegung
Hallo, ich habe zwei Eigentumswohnungen gekauft und diese zusammen gelegt zu einer Wohnung,die Zusammenlegung ist im Grundbuch nicht eingetragen und in der Teilungserklärung ist auch noch der Altzustand.Mit dem Verwalter gibt es eine mündliche Vereinbarung das nur eine Wohnung berechnet wird,auf den Jahresabrechnungen weden zwei Wohnungen abgerechnet und die hälfte des Betrages wurde meinem Konto als Bonus Gutgeschrieben.Kontoauszüge die dies belegen sind vorhanden und auf der Abrechnung sind auch Handschriftlich notizen vom Verwalter über die Bonuszahlungen.Der Verwalter ist auch Eigentümer,es gibt auch keinen Verwaltervertrag der etwas regelt.Der Verwalter ist der Meinung das er nach 6 Jahren in denen er die Hälfte immer zurück zahlte nun aus Steuerlichengründen(er hatte die Einnahmen vorher nie Versteuert)nicht mehr zurück zahlen kann und brauch.Hat er Recht und muss ich für zwei Wohnungen zahlen?