Verjehrung Ersatsfreiheitsstrafe von 340 Tagen
vom 7.8.2020
für 47 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke / Dresden & Köln
Da ich den Betrag aus Finanziellen gründen nicht bezahlen konnte wurde am 23.05.2017 Ersatzfreiheitsstrafe von 340 Tagen vollzogen. Am 06.08.2020 habe ich mich mit der Staatsanwaltschaft in verbindung gesetzt und bat um Ratenzahlung was mir leider abgelehnt wurde da es nicht mehr möglich sei und Auskunft über die Verjährungsfrist wollten die mir keine geben.