Ich habe mich vor etwa 5 Jahren in Deutschland abgemeldet und bin in ein anderes EU-Land umgezogen (dort bin ich auch angemeldet seither.)
Nun möchte ich nach Deutschland reisen, jedoch habe ich die Befürchtung, dass ein Haftbefehl gegen mich laufen könnte, weil ich vielleicht Bußgelder übersehen habe o.ä. (Post habe ich seither nämlich nicht mehr dort überprüft.)
Dies wäre mir sehr unangenehm, daher möchte ich die Sache vorher überprüfen, und falls offene Posten oder Fälle vorhanden sind, diese klären.
Hierfür suche ich einen Rechtsanwalt, der für mich in Vollmacht handeln kann und ein Polizeilisches Führungszeugnis anfragen kann und evtl. bei anderen in frage kommenden Behörden überprüft, ob alles in Ordnung ist.
Ich habe es etwas eilig und bitte um eine schnelle Bearbeitung, die Anfrage bei der Polizei sollte mit der Vollmacht binnen eines Tages möglich sein. Mein Gebot ist natürlich nicht als Gesamthonorar zu verstehen.
Bitte nur antworten wenn Sie diesen Fall für mich auch übernehmen! Vielen Dank.
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Gerne bin ich bereit, sich dieser Angelegenheit zu unterstützen, es ist zu beachten, dass im polizeilichem Führungszeugnis nur rechtskräftige Verurteilungen eingetragen werden.
Eine Verurteilung in Abwesenheit ist nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen möglich, so dass aus dem polizeilichem Führungszeugnis kein Rückschluss auf einen etwa bestehenden Haftbefehl gezogen werden kann.
Ein Haftbefehl aufgrund einer nicht bezahlten Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) oder ein Haftbefehl aufgrund eines nicht bezahlten Bußgeldes (Erzwingungshaft) wären möglich.
Beiden Haftbefehlsarten könnten unmittelbar nach Vollstreckungsbeginn durch Bezahlung der offenen Summe die Grundlage entzogen werden.
Es könnte einen Haftbefehl aufgrund eines noch laufenden Ermittlungsverfahren geben, hierüber müssten sie aber zumindest eine Ahnung haben.
Es ist höchst fraglich, ob eine einfache Anfrage bei Polizei oder Staatsanwaltschaft Kenntnis über einen Haftbefehl verschaffen kann, üblicherweise wird hierüber keine Auskunft erteilt.
Weiter ist zu beachten, dass die zuständige Behörde bekannt sein müsste, es ist nicht möglich, eine "General"abfrage für alle Staatsanwaltschaften oder Polizeibehörden zu machen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller18. September 2014 | 17:02
Sehr geehrter Herr Rochlitz,
für mich ist es sehr Wichtig, zumindest eine Überprüfung vorzunehmen. Mit der Absicht nicht zu fliehen sondern die "Fälle zu klären", sollten die zuständigen Behörden im eigenem Interesse Auskunft erteilen.
Ich bitte Sie daher eine Überprüfung bei den zuständigen Behörden zu unternehmen. (Weitere Details teile ich Ihnen mit.)
Wie kann ich Sie am besten kontaktieren? Per E-Mail oder telefonisch?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt18. September 2014 | 17:51
Am besten alles per Email, s.rochlitz@rechtsanwalt-erfurt.info