Guten Tag, wir sind Großhändler; unser Kunde, Einzelhändler, sieht sich mit der folgenden Schadensersatzforderung eines Verbrauchers konfrontiert, die er natürlich an uns weiterreichen würde: der hier gegenständliche Artikel, eine kleine Tasche, ist angeblich defekt, sodass ein iPhone heruntergefallen und nun kaputt ist; diesen Schaden möchte der Verbraucher ersetzt haben. ... Falls es diesem nun gelingen sollte, zu belegen, dass der Artikel tatsächlich ohne sein "Dazutun" defekt ist: ist der Einzelhändler, und dann wir als Verkäufer an den Einzelhändler, wirklich zum Ersatz dieses entstandenen Schadens verpflichtet?