Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und Honorars gern beantworte: Ich weise darauf hin, dass dies lediglich eine Ersteinschätzung ist und eine umfassende Befassung der Sache in der Regel eine weitere Tätigkeit erfordert.
Den Haftungsumfang der Teilkaskoversicherung ist den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Bei den meisten Versicherern haftet die Teilkasko nicht für mobile Gegenstände im Auto also nur für fest eingebaute Teile. Eine Navi-CD und eine Ratsche gehören dazu nicht. Man kann sich merken, dass die Teilkasko eine reine Fahrzeugteileversicherung ist, es sei denn die Versicherungsgesellschaft bietet besondere Leistungen und Pakete an.
Häufig übersehen wird, dass in bestimmten Fällen jedoch die Hausratversicherung (in der Regel ist die sog. Außenversicherung Bestandteil) durchaus zahlen kann, sofern vorhanden. Allerdings müssten dazu Gegenstände des Hausrats vorhanden gewesen sein (etwa Koffer mit Kleidung). Für die Navi-CD gilt dies wohl kaum, da nicht üblicherweise zum Hausrat gehörend. Die Ratsche ist jedoch streitbar. Ich tendiere hierzu jedoch auch diese nicht als zum Hausrat gehörend anzusehen, da sie speziell für die Felgen genutzt wird und daher kein Allgemeinwerkzeug ist.
Selbst wenn, käme es darauf an, wo der Diebstahl stattgefunden hat. Auf offener Straße oder frei zugänglichem Parkhaus wird in der Regel eine Mitschuld angesetzt, die durchaus bei 2/3 bis 3/4 liegen kann. Die Versicherer sehen es meist als grob fahrlässig an Wertsachen im Auto liegen zu lassen.
Daher trifft es zu, dass die Teilkasko bei gestohlenen Gegenständen nur zahlt, wenn es sich dabei im fest eingebaute Gegenstände handelt (meist Navis/Radios).
Für die Schäden am Fahrzeug, die durch den Einbruch entstanden sind, (Scheiben/Schloss/Lackschaden etc.) kommt die Teilkasko jedoch auf. Nur wenn es sich um bloßen Vandalismus handelt, was nach der Schilderung aber nicht der Fall war, würde die Teilkasko auch dafür nicht zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Lorenz Weber
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 26.01.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Lorenz Weber
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Rechtsanwalt Lorenz Weber
Hallo Herr Weber,
Vielen dank für ihre Antwort, sowie ich sie verstanden habe, bekomme ich also navi cd und werkzeug nicht ersetzt, der grosse schaden sprich hebelspuren an tür, aufgebrochenes handschuhfach und glasscheibe bekomme ich erstattet.
Es ist ganz klar kein Vandalismus, da Polizei auch strafanzeige wegen einbruchdiebstahl erstattet hat.
Wichtig ist mir der grosse einbruch schaden, ob dieser reguliert wird, navi cd und werkzeug ist mir eher unwichtig.
Fahrzeug stand auf offener strasse, und eine Hausratsversicherung habe ich nicht.
Also Teilkasko zur Zahlung verpflichtet oder
Vielen Dank und Lg
Kurz gesagt: Richtig.
Für die Schäden am Fahrzeug selbst kommt die Teilkasko auf, für die CD und die Ratsche nicht.