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484 Ergebnisse für kündigung zeitmietvertrag

VIII ZR 27/04 - Kündigungsmöglichkeit Zeitmietvertrag?
vom 18.5.2005 15 € Historischer Preis
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In Anlehnung an meine vormals gestellte Frage "Möglichkeiten zum vorzeitigen Ausstieg aus Zeitmietvertrag (als Mieter) - altes Recht" würde ich gerne wissen, ob die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (VIII ZR 27/04), daß längere Fristen als vier Jahre bei Verzicht beider Parteien auf eine ordentliche Kündigung unwirksam sind, auch für Zeitmietverträge gilt, d.h. ob diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes Mietern die Möglichkeit gibt, einen Zeitmietvertrag nach Ablauf von 4 Jahren ordentlich zu kündigen.
Vorzeitige Kündigung eines Zeitmietvertrages ohne Befristungsgrund durch Vermieter
vom 31.10.2007 100 € Historischer Preis
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Er beruft sich darauf, dass aufgrund des fehlenden Befristungsgrundes der Vertrag einem unbefristeten Vertrag entspricht und somit er das Recht habe, eine dreimonatige Kündigung auszusprechen. ... Gibt es evtl. ein Urteil oder einen ähnlichen Fall, wonach die Ungüligkeit des Zeitmietvertrags durch Fehlen des Befristungsgrundes wie z.B. diesem Fall (vorzeitige Kündigung durch den Vermieter) nicht anerkannt wurde und der Zeitmietvertrag trotzdem seine Gültigkeit in diesem Punkt behielt?
Gültigkeit des Zeitmietvertrages gemäß § 575 BGB
vom 12.4.2013 55 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ist ein Zeitmietvertrag gemäß § 575 BGB gültig, der folgende Angaben enthält: "$ 4 Mietzeit, Kündigung 1. ... (dieser komplette Absatz 1.1 wurde vom Vermieter durchgestrichen) 1.2 Zeitvermietung gemäß § 575 BGB: Das Mietverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung Bedarf, am TT.MM.JJ (danach geht dieser Vertrag in das gesetzl. ... Ist so ein "Zeitmietvertrag" überhaupt zulässig?
Kündigung Zeitmietvertrag
vom 18.1.2014 35 € Historischer Preis
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Meine Frage ist, wenn ich das als Grund bei der Kündigung angebe ob ich das Recht hätte innerhalb der Frist von 3 Monaten aus dem Vertrag aus zusteigen, oder ich bis zum 31.03.2015 in der Wohnung leben muss.
zeitmietvertrag/neuer zeitmietvertrag
vom 27.5.2005 15 € Historischer Preis
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einmalige nachfrage rechtsanwalt an th.j.lauer ...und wenn ich pokere und sage: "ich kündige wegen des befristungsgrundes, da aber mein einzugswilliges kind selbst noch keine kinder hat und um für sie als familie härten zu vermeiden, biete ich ihnen einen neuen attraktiven zeitmietvertrag an.." und der mieter geht darauf ein, hat das dann bestand?
Räumungsschutz bei vorzeitiger Kündigung eines Zeitmietvertrages
vom 5.1.2015 70 € Historischer Preis
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Wir haben mit unserem Mieter M. per 01.07.2014 einen Zeitmietvertrag über drei Jahre geschlossen. Grund für den Zeitmietvertrag war die Absicht, die Wohnung, die sich in unserem Haus befindet, selbst zu nutzen. ... So oder so ist damit zu rechnen, dass der Räumungstitel nicht vor dem Ablauf des ursprünglichen Zeitmietvertrages vorliegen wird.
Zeitmietvertrag oder nicht?
vom 28.9.2006 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
ich habe eine frage zu einem Wohnraummietvertrag, dazu zitiere ich wörtlich aus selbigem: §2 Mietzeit Das Mietverhältnis beginnt am 01.Januar 2003 1.Das Mietverhältnis läuft auf [unbestimmte Zeit] und endet mit Ablauf des Monats, zu dem der Vermieter oder der Mieter die Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten ausspricht Für den Vermieter verlängert sich die Kündigungsfrist auf 6 Monate, wenn seit der überlassung mehr als 5 Jahre verstrichen sind auf 9 Monate, wenn seit der Überlassung mehr als 8 Jahre verstrichen sind Erfolgt die Kündigung bis zum 3. ... Die Kündigung ist allerdings frühestens zum ____________ (nicht ausgefüllt) möglich Das Vorstehende gilt nicht, sofern Ziffer 2 ausgefüllt ist. 2. Das Mietverhältnis läuft auf [bestimmt Zeit] und endet am 31.12.2007, ohne das es einer Kündigung bedarf, wenn a) der Vermieter die Räume für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushaltes nutzen will oder b)in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instandsetzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder c) die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will Grund der Befristung ist: _____________(ebenfalls nicht ausgefüllt) Meine genaue Frage dazu ist, welches Mietrecht hier anzusetzen ist, sprich ob ich mit einer 3-Monats-Frist auch vor dem in Ziffer 2 gennanten datum kündigen kann.
Zeitmietvertrag - Kündigungsklausel gültig?
vom 1.5.2006 20 € Historischer Preis
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Nachdem wir uns geeinigt hatten und wir den Mietvertrag unterzeichnen wollten, stellte ich fest, dass es sich um einen Zeitmietvertrag handelt, bei dem das Mietverhältnis am 01.01.2005 beginnt und am 31.12.2010 endet. ... Meine Frage: Können wir auf Grund des handschriftlichen Zusatzes den Mietvertrag jederzeit (unter Beachtung der 3 monatigen Frist) kündigen oder gelten weiterhin die Bestimmungen des Zeitmietvertrag und eine ordentliche Kündigung ist somit ausgeschlossen?
Befristete Vermietung eines Zimmers
vom 22.3.2019 52 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
In §4 des Vordrucks habe ich unter "Mietzeit und Kündigung" eingetragen, dass das Mieverhältnis am 1.2.2018 beginnt und am 31.12.2018 endet. ... Ich habe den Erhalt der Kündigung schriftlich bestätigt, aber die Kündigung nicht explizit anerkannt. ... Bei Übergabe der Kündigung habe ich zugesagt, mit meiner Frau eine Zimmermieterin zu suchen.
Kündbarkeit des Zeitmietvertrags
vom 7.6.2009 40 € Historischer Preis
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Betreff: Zeitmietvertrag Sehr geehrte/geehrter Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Ich habe am 18.02.2006 einen Zeitmietvertrag unterschrieben. ... Die Kündigung erfolgte schriftlich, leider habe ich keine Belege mehr. ... Er ging keineswegs auf die Kündigung ein.
Zeitmietvertrag und Vertrauensschaden
vom 19.7.2016 40 € Historischer Preis
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Im Juli 2013 wurde mit meinem Mieter ein Zeitmietvertrag geschlossen für die Laufzeit von 6 Jahren, danach ist eine Eigennutzung vorgesehen. ... Er will also auf der vollen Laufzeit des ursprünglichen Zeitmietvertrages beharren. Frage 1: Lässt sich die oben zitierte Mail als Kündigung deuten bzw. würde ein Gericht dies anerekennen?
Zeitmietvertrag Kündigen Vorzeitig
vom 18.8.2015 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich habe am 01.01.2015 einen Zeitmietvertrag für eine Wohnung unterschrieben. Damals kannte ich diese Zeitmietverträge nicht und ich lies sie mir von meinem jetzigen Vermieter erklären. Meine Interesse galt der Kündigung da ich Job Bedingt öfters Umziehen musste, da ich Versetzt wurde.
Zeitmietvertrag Ja/Nein? Korrekte Kündigung?
vom 2.11.2007 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Wir sind damit der Ansicht das wir im Sinne des Vertrages richtig gehandelt hatten (Zeitmietvertrag). Wir haben auch keine schriftliche Kündigung versandt, da wir die Ansicht vertreten haben dass der Vertrag auf 1 Jahr limitiert ist. ... Unsere Fragen: (1) Wie ist die Rechtslage in diesem Fall > Ist dies ein Zeitmietvertrag oder nicht?
kündigung bei zeitmietvertrag/neuer zeitmietvertrag
vom 27.5.2005 100 € Historischer Preis
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am 13.08. 2000 habe ich eine wohnung mit wirkung zum 01.12.2000 für 5 jahre bis zum 30.11.2005 an eine familie mit zwei kindern vermietet. der mietvertrag (mustermietvertrag ) sieht keine verlängerung vor,weil "der vermieter die räume dann für eines seiner kinder benötigt". drei monate vor ablauf der vertragszeit muss ich als vermieter schriftlich dem mieter mitteilen, ob die genannte verwendungsabsicht noch besteht.berufung auf §568 BGB ist für beide seiten ausgeschlossen. meine frage: ich habe zwar 3 verheiratete kinder,von denen ein ehepaar dort einziehen möchte/könnte, aber eigentlich möchte ich etwas anderes. ich möchte der in der wohnung lebenden familie einen neuen zeitmietvetrag bis wiederum max. 5jahre geben, um die verfügungsgewalt über die wohnung ( eigentlich ist es ein haus ) zu behalten. es kann sein, dass ich das haus einmal verkaufen möchte oder das eines meiner kinder später dort einzieht ,wenn meine frau und ich älter sind. es ist uns jetzt noch a bisserl früh unsere kinder so nah bei uns zu haben. also: ein neuer vertrag für die bisherigen mieter mit der möglichkeit sie bei bedarf doch sicher loszuwerden. wie geht das am besten?? mfg ludger höwische ------------