Mangel (arglistig verschwiegen?) bei einer gekauften, vermieteten Eigentumswohnung
vom 3.3.2007
40 €
Historischer Preis
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Somit sei die Wohnung nach LBO kein zugelassener Wohnraum und nicht vermietbar. Nun meine Frage: Diese Regelung der LBO war mir bisher unbekannt - die vorigen Mieter nahmen auch keinen Anstoß und mir selbst fiel es nicht auf, da ich nur vor dem Kauf ein-/zwei Mal in der Wohnung war. ... Der Vorbesitzer hat diese Wohnung im Untergeschoss des Hauses selbst ausgebaut.