Schützt Ausschlagung eines Erbes auch vor darüber hinaus reichenden Kosten
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Wegen Überschuldung dieser Schwester und der eigenen geringen Altersrente (510 EURO netto) wird meine Frau das Erbe ihrer Schwester fristgemäß ausschlagen. Frage: Schützt eine notariell beglaubigte Ausschlagung des Erbes meine Frau auch vor der Belastung mit weiteren Kosten (für Beerdigung, Erstausschmückung der Grabstätte, Räumung und ggf.