Nicht öffentliche üble Nachrede ohne Identifizierungsmerkmale
vom 19.11.2020
für 25 €
Meine Frage lautet nun: habe ich mich durch die Schilderungen meines Empfindens des koitus unter der Wahrung der zum Zeitpunkt gegebenen absoluten Anonymität der üblen Nachrede, Verleumdung o.ä. strafbar gemacht?