Sehr geehrtr Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:
Das Ihrerseits geschilderte Verhalten des Bruders lässt den Schluss auf die Verwirklichung mehrerer Straftatbestände zu. Hier kommen Beleidigung, Nötigung, üble Nachrede oder Verleumdung eventuell auch Bedrohung in Betracht.
Aus meiner Sicht gibt es für Sie zwei Möglichkeiten, das Verhalten Ihres Bruders zu unterbinden.
Einerseits könnten Sie Strafanzeige stellen um eine Bestrafung und (hoffentlich) eine Unterlassung des Verhaltens zu erreichen.
Andererseits könnten Sie Ihren Bruder zivilrechtlich auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Der Vorteil dieses Verfahrens besteht darin, zügig –d.h. innerhalb weniger Tage- eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bzw. Unterlassungsverfügung zu erlangen.
Im Falle einer Zuwiderhandlung hätte Ihr Bruder mit einer empfindlichen Geldstrafe zu rechnen. Die zivilrechtliche Unterlassung und die Strafanzeige können selbst veranlassen oder aber hiermit einen Anwalt/eine Anwältin beauftragen.
Hierbei wäre meine Kanzlei Ihnen gern behilflich.
Dies sind die juristisch denkbaren Schritte. Ob die Beschreitung dieses Weges in Ihrem konkreten Fall unternommen werden sollte, lässt sich hier nicht abschließend klären. Aus meiner Sicht, bliebe Ihnen andernfalls nur noch die Hilfe einer Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer, etwa dem Weißen Ring.
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Mit freundlichen Grüßen
Mirko Zieger
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